02.10.1938 - Erntedankfest

Titel

02.10.1938 - Erntedankfest

Beschreibung

Seit der Bekanntgabe im Reichsgesetzblatt vom 28. Februar 1934 galt der 1. Sonntag nach dem 29. September als einer der nationalen Feiertage des NS-Staates. Hier sollte besonders auf der Grundlage der Blut-und-Boden-Ideologie die Bedeutung der Bauernschaft für das Reich hervorgehoben werden.

Der Nationalsozialismus verstand das Erntedankfest nicht als ein christliches Fest, sondern als ein Fest, das seinen Ursprung und seine Sinngebung in der Verehrung des germanischen Gottes Wotan hat. Die Organisationen der Bauernschaft waren im Reichsnährstand gleichgeschaltet; das Reichserntedankfest sollte die Landbevölkerung an das Regime binden. An den zentral durchgeführten Reichserntedankfesten auf dem Bückeberg bei Hameln nahmen zwischen 1933 und 37 zuletzt über 1 Million Menschen teil. (Quelle: Wikipedia)

In Ottobeuren begannen die Umzüge am Brauhaus und endeten mit einer Kundgebung auf dem alten Sportplatz (heute Gelände der Firma Martin). Es sind mindestens acht Uniformierte mit Hakenkreuzbinden sowie zwei Sanitäter mit Rotkreuzbinden erkennbar.
Die vorliegende Aufnahme vom Oktober 1938 konnte noch nicht genau zugeordnet werden: Wer erkennt den Straßenabschnitt? Vermutlich ist die (seit 25.03.1933 so genannte) Adolf-Hitler-Straße in Höhe des Freibades zu sehen. Weitere Bilder zum Erntedank hier.

Die Abb. erfolgt als zeitgeschichtliches Dokument! Sie ist zwar gemeinfrei, eine missbräuchliche Nutzung ist dennoch untersagt! Die zeitgeschichtlichen Dokumente aus der Zeit des Nationalsozialismus werden nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens gezeigt und sind in keiner Weise als propagandistisch zu sehen. Es gelten die Maßgaben im Sinne des § 86 und 86a StGB.

Urheber

vermutlich Johann Plersch

Quelle

Monika Plersch-Huith/ Digitale Sammlung Helmut Scharpf

Verleger

Helmut Scharpf

Datum

1938-10-02

Rechte

gemeinfrei; es gelten Einschränkungen nach § 86 und 86a StGB