13.04.1781 - Ordnung der „zwölf≈stündigen Anbettung unseres im Grab ligenden Erlösers JEsu Christi“

Titel

13.04.1781 - Ordnung der „zwölf≈stündigen Anbettung unseres im Grab ligenden Erlösers JEsu Christi“

Beschreibung

15 Jahre nach Fertigstellung der barocken Basilika gibt das vorliegende gedruckte Blatt ein beredtes Zeugnis christlichen Lebens in Ottobeuren. In der „Ordnung“ wird der Ablauf der zwölfstündigen Anbetung des im Grab liegenden Erlösers vorgegeben. Eine Messfeier am Karfreitag und am Karsamstag ist von der Kirche (auch heute) streng untersagt; passend ist daher die eucharistische Anbetung am Gründonnerstag, die Verehrung des Kreuzes Christi am Karfreitag und die Betrachtung der Grabesruhe Christi (mit Kreuzverehrung) am Karsamstag.

Über den rein liturgischen Aspekt des Dokuments hinaus finden sich interessante Hinweise: Die „Hauptmannschaften“ (Haubtmannschaften) – gemeint sind die zur Herrschaft Ottobeuren gehörenden Dörfer (kleinste steuerliche Verwaltungeinheiten)* – werden genannt, die Klosterbediensteten (Konventdiener, Portner bzw. Pförtner, Tafeldecker, Hofstubendiener und Baumeister) sind einbezogen. Ottobeuren war klar in einen Unteren und einen Oberen Flecken geteilt. Der Obere Flecken erstreckte sich auf den Bereich südlich der heutigen Luitpoldstraße, wo es kleine Handwerksbetriebe gab, Söldner und Tagelöhner lebten und der zum Kloster gehörte.

Zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit wurden Wachen eingeteilt, damit es zu keinen „Unehrenbietigkeiten“ (= Beleidigungen), zu „Unform“ und „Diebstall“ (Diebstahl) kam. Alles sollte in „schönster Ordnung, Andacht und Auferbaulichkeit“ stattfinden.

Die Abschrift hält sich so nahe wie möglich ans Original: Nach Kommata oder anderen Satzzeichen (ausgenommen nach Punkten) wurde früher ein Leerschritt gemacht, die Orthographie erscheint recht willkürlich. Absätze wurden mit Einrückungen begonnen. Die genannten Orte unterscheiden sich in ihrer Schreibweise deutlich, deshalb sei hier in eckigen Klammern die heutige Schreibweise angegeben. Ein Vergleich mit der Schreibweise in der Karte „Territorial Besitzungen des Reichs Stifts Ottobeuren“ (von Pater Ulrich Schiegg um 1780) wurde angestellt:
Grueb [Grub; ein paar Häuser zwischen Dingisweiler und Rempolz, heute Ortsteil von Ronsberg im Ostallgäu]
Oberried [drei Höfe zwischen Daßberg und Vogelsang]
Oeheim [Eheim]
Bieblsperg [Bibelsberg; bei Schiegg Biebelsberg]
Haßlach [Ober- und Unterhaslach]
Frölis [Fröhlins; bei Schiegg Froelins]
Guggenberg
Schellenberg
Elderen bzw. Eldern
Der erwähnte „Herren-Weeg“ (= Weg der Kloster-Herren) hat sich als Begrifflichkeit bis heute erhalten (siehe Gedenkstein südlich der evangelischen Kirche): als Weg entlang der Ludwigstraße bis zur Eldern-Kapelle.

Begrifflichkeiten wie:
- der Contra ≈ Punctaliter gesungene Hymnus Vexilla
- Marianischer Psalter
- das Labarum der Blutschwitzung
- der Seegen mit H. Creutz durch R. P. Custodem
würden der näheren Erklärung bedürfen. Dieses heilige Kreuz enthält als Reliquie einen Partikel vom Kreuz.
Das Bistum Augsburg gibt im Internet einige allgemeine Erläuterungen; hier abrufbar.
Labarum wird in einem Lexikon (von Johann Conrad Rechensteiner, St. Gallen, 1824, S. 221) so erklärt: Ein Stück kostbares Zeug mit Franzen und Quasten, so wie mit einem Crucifix oder Heiligenbild, welches die Katholiken bey Processionen statt einer Fahne gebrauchen.
Im Kloster stehen noch zwei Labarien.

Mit der „Litaney vom hochwürdigsten Gut“ ist Fronleichnam gemeint.

Der Druck wurde vom Klosterarchivar Pater Rupert Prusinovsky freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Scan und Abschrift: Helmut Scharpf, 04/2017
Hinweise: Die Formatierung ist am besten über das Word- bzw. Pdf-Dokument erhalten. Der Zeilenumbruch entspricht dem Original.
Das Bild wurde aufgrund der Alterungserscheinungen stark nachbearbeitet.
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Ordnung
Der zwölf ≈ stündigen Anbettung unseres im Grab ligenden
Erlösers JEsu Christi , welche am Charfreytag , und Samstag
in Ottobeurischer Closter ≈ Kirchen Nachmittag folgender massen solle gantz
willig, ordentlich und andächtig verrichtet werden.
Anno 1781.

            Haubtmannschaften

Von  11. bis 12.  Grueb.
        12.  –  1.    Oberried.
        1.  –    2.    Oeheim.
        2.  –    3.    Bieblsperg.
        3.  –    4.    Haßlach.
        4.  –    5.    Frölis.
        5.  –    6.    Guggenberg.
        6.  –    7.    Schellenberg.
        7.  –    8.    Closterdienerschaft.
        8.  –    9.    Weibsbilder des Obern ≈ Flecken.
        9.  –    10.    Weibsbilder des Untern ≈ Flecken.
      10.  –    11.    Mannsbilder des Obern ≈ Flecken.
      11.  –    12.    Mannsbilder des Untern ≈ Flecken.
            
Damit keine Unehrenbietigkeit geschehen möge , auch sonst kein Unform , oder Diebstall blaz habe,
     sollen immer zwey und zwey Wächter bestellt werden.

Von 12. bis 1.    sollen der Convent ≈ Diener ,
       1.  –    2.             Portner ,
       2.  –    3.             Tafeldecker ,
       3.  –    4.             Hofstubendiener ,
       4.  –    5.             Baumeister ,
     Ihre Anbettung verrichten , und um einige Mit-Anbetter sich bewerben.

Am Charfreytag.

     Nachmittag um Ein ≈ Uhr fangt die Proceßion an , mit gewöhnlicher Anbettung des
H. Creutzes.
     Hernach wird Contra ≈ Punctaliter gesungen Hymnus Vexilla ; und die Proceßion gehet
in die Pfarrkirchen , so viel es möglich in schönster Ordnung , Andacht , und Auferbaulichkeit.
Alles gehet mit , als wahrhaft gut ≈ und dankbarer Catholische Christ , ohne Bruderschaft ≈
liche Schildt , Röck , und Zeichen.
     Voran wird getragen ein Crucifix.     Diesem folgen unter des Amtknechts Zucht erstlich
die Bauren ≈ hernach die Burgers ≈ Buben : auf diese folgen wiederum zuerst die Bauren ≈
hernach die Burgers ≈ Buben : auf diese folgen wiederum zuerst die Bauren ≈
hernach die Burgers ≈ Mägdl.
     Hier wird das Labarum der Blutschwitzung eingetheilt , und denen ledigen Weibsbil ≈
dern vorgetragen.
     Darauf folget die Geißlung , und nach Ihr die ledige Mannsbilder.
     Die Crönung wird denen Studenten und Musicanten vorgetragen.
     Die Creutztragung geistlich ≈ und weltlicher Obrigkeit.
     Die Creutzigung denen verheuratheten Manns ≈ Bilderen.
     Die Abnemmung denen verheuratheten Weibs ≈ Bilderen.

     In der Pfarrkirchen , wann die gantze Proceßion beysamen , wird die Litaney vom Leiden
JEsu Christi offentlich abgebettet.
     Nach vollendeter Litaney gehet die Proceßion in Elderen : die Musicanten singen durch
den Flecken das Vexilla gar aus.
     Auf dem sogenannten Herren ≈ Weeg bettet alles mit einander gantz langsam , andächtig ,
und ordentlich bis an Eldern hin den Marianischen Psalter : beym Einzug in die Kirchen
fangen die Musicanten das Stabat an : und wann die gantze Proceßion in der Kirchen , wird
die Litaney vom hochwürdigsten Gut abgebettet.
     Hernach gehet die Proceßion zuruck in die Closter ≈ Kirch , und zum Beschluß wird der
Seegen mit H. Creutz durch R. P. Custodem gegeben.

Hierzu nun werden nicht nur samentliche Pfarrkinder und nachgelegene Unterthanen
Obrigkeitlich angehalten , sondern auch andere zu schuldiger Verehrung ,
Andacht , und Danksagung eingeladen.

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Zur Grabmusik am Karfreitag 1787 geht es hier.


Urheber

anonym, Pfarrei bzw. Kloster Ottobeuren

Quelle

Klosterarchiv Ottobeuren

Verleger

Helmut Scharpf

Datum

1781-04-13

Rechte

Das Urheberrecht liegt beim Kloster Ottobeuren