26.03.1486 – Gegenabt Wilhelm Stüdlin versucht die Übernahme des Klosters Ottobeuren

Titel

26.03.1486 – Gegenabt Wilhelm Stüdlin versucht die Übernahme des Klosters Ottobeuren

Beschreibung

Dass es Zeiten mit mehreren Päpsten (Papst und Gegenpapst) gab – sogenannte Papst-Schismen – kennen viele noch aus dem Geschichts- oder Religionsunterricht. Weniger bekannt: Auf lokaler Ebene gab es in Ottobeuren ähnliche Machtkämpfe, die sich im 15. Jahrhundert ereigneten.

Es ist als glücklicher Umstand zu bezeichnen, dass sich Milena Svec Goetschi – sie studierte Allgemeine Geschichte, Deutsche Literatur und Linguistik an der Universität Zürich – im Rahmen ihrer Doktorarbeit im Zuge ihrer intensiven Recherchen zum Thema Klosterflucht (Fachbegriff Apostasie) auch ausführlich mit den Ereignissen in Ottobeuren befasste. Dabei bezog sie sich nicht nur auf die „Ottobeurer Überlieferung“*, sondern recherchierte für ihre Dissertation vielmehr von Grund auf – bis in die Archive des Vatikan. Bei ihrem 2015 erschienenen Buch „Klosterflucht und Bittgang. Apostasie und monastische Mobilität im 15. Jahrhundert“ handelt es sich um eine überarbeitete Fassung der Dissertation.
*Was der Ottobeurer Chronist Pater Maurus Feyerabend darüber schrieb, findet sich im zweiten Band (1814) seiner „Jahrbücher“.

Im achten Kapitel Goetschis wird für Ottobeuren ein spannendes Kapitel einer sehr frühen Zeit behandelt. Der Coup von Gegenabt Wilhelm Stüdlin vom 26. März 1486 hatte eine längere Vorgeschichte, die bis ins Jahr 1453 zurück reicht. Ohne die Vorgeschichte, sprich, den langjährigen Konflikt zwischen Konvent, Abt und Augsburger Bischof, wird das „Gegenabtproblem“ kaum verständlich. Die Autorin selbst gliedert die Fallstudie entsprechend in die Phasen 1453–1467, 1467, 1471, die folgenden Rechtsstreitigkeiten, die Visitation 1477 sowie schließlich Abtschisma und Gegenabt. Das Buch mit seinen 550 Seiten steht bei Vandenhoeck & Ruprecht – als offizielle Webseite auch des Böhlau-Verlags – dankenswerterweise zum kostenlosen Download als pdf-Datei (mit nur knapp 9 MB) bereit. In der Druckversion kostet es 95 Euro.

Wer nur eine – wenn auch ausführliche – Zusammenfassung der Ereignisse lesen möchte, kommt hier gleich nachfolgend auf seine Kosten:

Das Ottobeurer Abtschisma und der Gegenabt Wilhelm Stüdlin
Ein jahrzehntelanger Streit um Reform, Abtwahl und die Rechte des Klosters

In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts geriet das Benediktinerkloster Ottobeuren in eine schwere und über viele Jahre andauernde Krise. Im Mittelpunkt standen die wirtschaftliche und disziplinarische Lage des Klosters, die Bemühungen um eine Reform nach dem Vorbild der benediktinischen Observanz sowie vor allem die Frage, wer über das Kloster bestimmen durfte. Der Ottobeurer Konvent berief sich auf seine überlieferten Rechte und insbesondere auf die freie Abtwahl. Demgegenüber beanspruchten die Augsburger Bischöfe zunehmend Einfluss auf die Abtwahl und die Verwaltung des Reichsstifts. Aus diesem Konflikt entwickelte sich schließlich die Flucht eines Teils des Konvents, ein jahrelanger Rechtsstreit und 1479 ein regelrechtes Abtschisma mit zwei konkurrierenden Äbten.

Die Vorgeschichte: Reform und Eingriffe in die Abtwahl

Bereits 1447 hatte der damalige Abt Jodok Niederhofer versucht, die klösterliche Disziplin zu verbessern. Zwei Reformmönche aus dem Kloster Heilig Kreuz in Donauwörth wurden nach Ottobeuren geholt. Die alteingesessenen Mönche widersetzten sich jedoch heftig: Unter Führung des späteren Abtes Johannes Graus drangen sie in die Schlafkammer der Reformmönche ein und vertrieben diese sogar mit Schlägen.

1453 wurde ausgerechnet Johannes Graus zum Abt gewählt. Um die Bestätigung durch den Augsburger Bischof, Kardinal Petrus von Schaumberg, zu erhalten, musste Graus dem Bischof weitreichenden Einfluss auf künftige Abtwahlen zugestehen und Reformen versprechen. Damit wurde die bisherige Selbstständigkeit des Reichsstifts erheblich eingeschränkt. 1460 setzte der Bischof Graus ab und gewährte ihm eine jährliche Leibrente von 200 Gulden.

Sein Nachfolger wurde Wilhelm von Lustenau, der bisherige Prior von Mönchsroth. Kardinal Petrus von Schaumberg setzte ihn ohne Rücksprache mit dem Ottobeurer Konvent ein. Der Widerstand des Konvents war so groß, dass der Bischof anschließend ausdrücklich versicherte, die freie Abtwahl künftig zu respektieren. Allerdings musste eine künftige Wahl dem Bischof angezeigt werden; außerdem sollte der Konvent vierzehn Tage warten, damit der Bischof oder sein Vertreter anwesend sein konnte.

1460 - 1469: Schulden und zunehmender Streit

Abt Wilhelm von Lustenau geriet bald selbst in die Kritik. Ihm wurden eine schlechte Klosterverwaltung, die Verschleuderung von Klostergut und das Unterlassen einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung vorgeworfen. Bei seiner Wahl hatte er sich verpflichtet, den Konvent bei wichtigen Entscheidungen einzubeziehen, Klosterurkunden unter dessen Kontrolle zu belassen, keine Güter ohne Zustimmung des Konvents zu veräußern oder zu verpfänden und dem Konvent Rechenschaft abzulegen.

1467 zog sich Wilhelm für sechs Jahre aus den Regierungsgeschäften zurück. Die zeitliche Verwaltung des Klosters übernahm der Augsburger Bischof. Der Konvent stimmte dieser Übergangslösung zwar zu, ließ aber ausdrücklich festhalten, dass daraus keine Beeinträchtigung seiner Rechte entstehen dürfe. Wilhelm verließ Ottobeuren und hielt sich zeitweise in der St.-Nikolaus-Propstei in Memmingen beziehungsweise in seinem Haus in Frechenrieden auf. Die weltliche Verwaltung des Klosters übernahm der Laie und Klosterschreiber Johann Kurwang.

Mit dem Tod Kardinal Petrus von Schaumbergs am 12. April 1469 änderte sich die Situation grundlegend. Sein Nachfolger, Bischof Johannes von Werdenberg, ging wesentlich entschiedener gegen die Missstände vor und betrieb eine konsequente Reform Ottobeurens. Reformmönche aus St. Ulrich und Afra in Augsburg und aus Elchingen sollten die klösterliche Ordnung erneuern. Gerade diese Maßnahme verschärfte jedoch den Konflikt: Alteingesessene Mönche und die von außen kommenden Reformmönche standen sich zunehmend als zwei Parteien gegenüber.

1469 - 1471: Der Konflikt eskaliert

Im Herbst 1469 kam Bischof Johannes von Werdenberg persönlich nach Ottobeuren. Er suspendierte Abt Wilhelm von Lustenau und schickte ihn mit einer jährlichen Unterhaltszahlung von 200 Gulden nach Memmingen. Über die Dauer dieser Suspendierung gibt es in den Quellen unterschiedliche Angaben: Die ältere Klostergeschichtsschreibung deutete sie als endgültige Absetzung, während die päpstlichen Register lediglich von einer zeitweiligen Suspendierung sprechen.

Der Bischof setzte Reformmaßnahmen durch und versuchte, den Konvent stärker unter seine Kontrolle zu bringen. Als der Konvent sich dagegen wehrte, verschärfte sich die Lage. Die Mönche erklärten, sie seien bereit, fremde Reformmönche zu versorgen, lehnten aber die Übertragung der geistlichen und weltlichen Verwaltung an Laien ab. Der Bischof reagierte mit bewaffneten Kräften und ließ erkennen, dass er notfalls militärisch nach Ottobeuren zurückkehren werde.

Im Laufe des Jahres 1471 waren die Spannungen schließlich so groß, dass die Flucht eines Teils des alten Konvents vorbereitet wurde.

21. Dezember 1471: Die Flucht aus Ottobeuren

Kurz vor Weihnachten 1471 erwarteten die Mönche erneut die Ankunft des Bischofs und mussten mit Sanktionen rechnen. Sechs Mönche – Ulrich Huser, Wilhelm Stüdlin, Jodok Stetter, Ulrich Harder, Lucas Lantzherr und Bartholomeus Rystner – bereiteten deshalb ihre Flucht vor.

Sie nahmen nicht nur persönliche Dinge mit. In zwei Kisten verpackten sie Kirchengerätschaften, Urkunden und weitere Kostbarkeiten des Klosters. Am 21. Dezember 1471 verließen sie Ottobeuren.

Damit wurde aus dem innerklösterlichen Konflikt ein offener Rechtsstreit. Die sechs Mönche wurden wegen ihres Ungehorsams und ihres Austritts aus dem Kloster exkommuniziert. Ihnen wurde insbesondere auch vorgeworfen, Pontifikalien, Privilegien und andere Wertgegenstände aus dem Kloster mitgenommen zu haben.

1472 - 1476: Der Streit wird zum Rechtskrieg

Die geflohenen Mönche akzeptierten ihre Verbannung nicht. Sie wandten sich an den Papst und versuchten, ihre Rechte als rechtmäßiger Ottobeurer Konvent zu verteidigen. Am 30. April 1472 übertrug Papst Sixtus IV. die Angelegenheit mehreren hochrangigen geistlichen Richtern.

Es entwickelte sich eine regelrechte Prozesskette: Abt und Konvent verklagten sich gegenseitig, die Verfahren wurden an verschiedene geistliche Gerichte und schließlich an die Römische Kurie gebracht. 1473 untersuchten auch die Bischöfe von Freising und Eichstätt den Streit. Gleichzeitig kam es zu offenen Auseinandersetzungen und sogar Gewalttätigkeiten. Eine Augsburger Chronik berichtet, dass Häuser des Bischofs in Brand gesetzt worden seien – angeblich durch die Ottobeurer Mönche.

Ein zeitweiliger Vergleich sah vor, dass zwei in Dillingen gefangengehaltene Mönche freigelassen werden und die geflohenen Mönche nach Ottobeuren zurückkehren sollten. Gleichzeitig sollten Reformmönche aus anderen Klöstern nach Ottobeuren kommen. Die Rückgabe von Mitra, Stab, Urkunden und Silbergeschirr sollte unter anderem durch den Rat von Memmingen und den Abt von Isny überwacht werden. Tatsächlich kehrten nur zwei Mönche nach Ottobeuren zurück; der übrige alte Konvent blieb außerhalb des Klosters.

1477: Die päpstliche Visitation

Der Streit war inzwischen so weit eskaliert, dass Papst Sixtus IV. eine umfassende Untersuchung und Reform anordnete. Im Juni 1477 traf der päpstliche Nuntius Johannes de Duchis mit etwa dreißig berittenen Soldaten in Ottobeuren ein. Er untersuchte das gesamte Kloster: Kirche, Chor, Sakristei, Reliquien, Paramente, Kelche, Bücher, Bibliothek, Dormitorium, Mönchszellen und Refektorium. Auch die Rechnungsbücher der vergangenen vier Jahre wurden überprüft.

Das Ergebnis war einschneidend. Der Nuntius hielt eine dauerhafte Trennung der streitenden Parteien für notwendig. Die alten Mönche wurden auf verschiedene reformierte Benediktinerklöster verteilt:

* Prior Johannes Brey nach Andechs
* Wilhelm Stüdlin nach Donauwörth
* Bartholomeus Rystner nach Elchingen
* Jodok Stetter nach St. Ulrich und Afra in Augsburg
* Ulrich Harder nach Lorch

Lucas Lantzherr war inzwischen verstorben. Die Zerstreuung des Konvents sollte dessen Widerstand brechen und verhindern, dass die Mönche gemeinsam weitere Rechtsmittel ergriffen. Gleichzeitig wurden Reformmönche nach Ottobeuren geschickt.

Die Reformcharta schrieb unter anderem eine strengere Gottesdienst- und Beichtordnung, Regelungen für Novizen und Klosterämter sowie regelmäßige jährliche Visitationen vor. Das Reformprotokoll sollte außerdem viermal jährlich vollständig im Konvent vorgelesen werden.

1479: Der Tod Wilhelms von Lustenau und die Entstehung des Abtschismas

Die Zerstreuung des alten Konvents bedeutete jedoch nicht das Ende des Konflikts.

Am 13. Mai 1479 starb Abt Wilhelm von Lustenau. Nun musste ein neuer Abt gewählt werden. Der Konvent bestand inzwischen überwiegend aus den von außen eingesetzten Reformmönchen. Bischof Johannes von Werdenberg griff erneut in die Abtwahl ein und bestimmte gemeinsam mit den Äbten von Elchingen und Wiblingen den ehemaligen Prior von Elchingen, Nikolaus Röslin, zum Abt. Der Konvent bestätigte ihn; Röslin wurde anschließend als Abt eingesetzt.

Die ehemaligen Ottobeurer Mönche akzeptierten diese Wahl jedoch nicht. Sie sahen darin einen weiteren Verstoß gegen das Recht des Konvents auf freie Abtwahl.

In Isny versammelten sie sich deshalb erneut. Nach einem förmlichen Wahleid wurde Wilhelm Stüdlin, einer der sechs Mönche, die 1471 Ottobeuren verlassen hatten, durch Kompromiss zum Abt gewählt. Die Wahl wurde von Notar und Zeugen beglaubigt und öffentlich verkündet.

Damit standen sich nun zwei Äbte gegenüber:
Nikolaus Röslin, von Bischof Johannes von Werdenberg eingesetzt und vom neuen Konvent in Ottobeuren bestätigt,
und Wilhelm Stüdlin, vom alten Ottobeurer Konvent in Isny gewählt.
Dieser Zustand wurde von Svec Goetschi ausdrücklich als Abtschisma bezeichnet.

Wilhelm Stüdlin – der „Gegenabt“

Wilhelm Stüdlin gab seinen Anspruch auf Ottobeuren nicht auf. Um seine Stellung abzusichern, suchte er Unterstützung außerhalb des Klosters. Am 24. November 1479 erwarb er gemeinsam mit seinem Konvent das Luzerner Burgrecht. Luzern erkannte ihn als gewählten Abt von Ottobeuren an und gewährte ihm und seinen Anhängern Schutz und Beistand. Im Gegenzug waren finanzielle Leistungen und Unterstützung der Stadt Luzern im Kriegsfall vereinbart.

Gestützt auf diese Verbindung begab sich Stüdlin 1480 nach Ottobeuren und verlangte von Abt Nikolaus Röslin, dieser solle das Kloster mit seinem Konvent verlassen und ihm, dem aus seiner Sicht rechtmäßig gewählten Abt, die Leitung überlassen. Röslin verweigerte dies und wandte sich an den Augsburger Bischof. Dieser warnte Luzern ausdrücklich davor, den exkommunizierten Mönchen Unterstützung zu gewähren.

Stüdlin gelang es in den folgenden Jahren nicht, seine Abtswürde in Ottobeuren tatsächlich durchzusetzen. Er gewann jedoch einen mächtigen Unterstützer: den französischen Kardinal Jean Balue. Dieser nahm Stüdlin in seinen engeren persönlichen Kreis auf und machte ihn zu seinem Kaplan, Familiar und Tischgenossen. Dadurch erhielt der Gegenabt Zugang zu einflussreichen Kreisen der römischen Kurie.

1486: Der Gegenabt versucht, Ottobeuren einzunehmen

Erst 1486 ergab sich für Wilhelm Stüdlin eine neue Gelegenheit. Anfang des Jahres entzog Bischof Johannes von Werdenberg dem amtierenden Abt Nikolaus Röslin sein Amt und nahm ihm die Verwaltung des Klosters aus der Hand. Kurz darauf starb der Bischof am 23. Februar 1486.

Stüdlin und seine verbliebenen Anhänger sahen nun ihre Chance gekommen.

Am 26. März 1486 erschien Wilhelm Stüdlin mit dem verbliebenen alten Konvent in Ottobeuren. Mit dabei waren unter anderem der Memminger Altbürgermeister Hans Span, der die Mönche bereits während des früheren Konflikts finanziell unterstützt hatte, sowie Notare, Zeugen und weitere Begleiter.

Stüdlin betrat die Stiftskirche und verlangte nach dem Abt. Obwohl er wusste, dass Nikolaus Röslin inzwischen seines Amtes enthoben worden war, erklärte er, er selbst sei der rechtmäßig gewählte Abt. Er verlangte die Abtswürde, die Amtsgewalt sowie das Kloster mit allen seinen Besitzungen und verbrieften Rechten.

Unter Psalmengesang und Glockengeläut setzten Jodok Stetter und die mit Stüdlin gekommenen Mönche den gewählten Gegenabt auf den Altar der zwölf Apostel in der Stiftskirche. Doch die im Kloster verbliebenen Mönche widersetzten sich. Sie verschlossen den Chor und weigerten sich, Stüdlin und seine Anhänger einzulassen. Schließlich wurde sogar die Sturmglocke geläutet.

Als bewaffnete Männer aus der Klosterbevölkerung herbeieilten, musste Stüdlin die Kirche wieder verlassen. In der Marktgemeinde versuchte er anschließend, vom Ammann und der Gemeinde die Huldigung zu erlangen. Auch dies wurde abgelehnt. Der Gegenabt musste Ottobeuren wieder verlassen.

Das Ende des Gegenabtes

Der Versuch von 1486 war der letzte dokumentierte Versuch Wilhelm Stüdlins, seine Ansprüche in Ottobeuren tatsächlich durchzusetzen. Kurz darauf besetzte Herzog Georg der Reiche von Bayern das Kloster. Erst zwei Jahre später wurde es wieder freigegeben; Nikolaus Röslin wurde erneut eingesetzt. Das Kloster wurde von Äbten anderer Klöster visitiert und zum Schutz vor einer erneuten Rückkehr der geflohenen Mönche mit Wachen versehen.

Wilhelm Stüdlin selbst zog schließlich nach Rom. Sein Förderer Kardinal Jean Balue stellte ihm einen Geleitbrief aus, der ihm freie Reise und Zollfreiheit garantierte. Stüdlin starb 1496 in Rom, ohne seine Abtswürde in Ottobeuren jemals tatsächlich ausgeübt zu haben.

Ein außergewöhnlicher Konflikt in der Geschichte Ottobeurens

Der Ottobeurer Abtsstreit war damit weit mehr als ein persönlicher Konflikt zwischen zwei Äbten. Über Jahrzehnte trafen unterschiedliche Vorstellungen von Klosterreform, klösterlicher Selbstverwaltung und bischöflicher Herrschaft aufeinander.

Der alte Konvent verteidigte seine überlieferten Rechte, insbesondere die freie Abtwahl, und widersetzte sich der Einsetzung fremder Reformmönche. Der Augsburger Bischof sah dagegen die Notwendigkeit, die wirtschaftlich und disziplinarisch zerrüttete Abtei grundlegend zu reformieren und seinen Einfluss auf das Kloster durchzusetzen. Dabei geriet der Konflikt zunehmend in die Sphäre der päpstlichen Kurie und schließlich auch in die Politik der Reichsstädte und der Eidgenossenschaft.

Das Abtschisma von 1479 war der Höhepunkt dieser Entwicklung: Nikolaus Röslin regierte als vom Bischof eingesetzter Abt in Ottobeuren, während Wilhelm Stüdlin außerhalb des Klosters als vom alten Konvent gewählter „Gegenabt“ auf seine Rechte pochte. Sein spektakulärer, letztlich erfolgloser Versuch, am 26. März 1486 wieder in Ottobeuren Fuß zu fassen, bildet den letzten Höhepunkt des jahrzehntelangen Konflikts.

Die Krise war damit jedoch noch nicht beendet. Erst die spätere, nach Svec Goetschi letztlich 1502 erfolgreich durchgesetzte Reform nach Melker Prägung führte zu einer dauerhaften Neuordnung des Klosters.

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Hinweis: Zur Absetzung Wilhelms von Lustenau gibt es eine abweichende Quellenlage: Die ältere Ottobeurer Geschichtsschreibung spricht teilweise von einer endgültigen Absetzung, während Svec Goetschi anhand der päpstlichen Register nur eine zeitweilige Suspendierung belegen kann.

Literaturzitat:
Svec Goetschi, Milena: Klosterflucht und Bittgang. Apostasie und monastische Mobilität im 15. Jahrhundert, Wien/Köln/Weimar: Böhlau 2015 (= Zürcher Beiträge zur Geschichtswissenschaft 7), 15.09.2015, 550 S., 95 €, ISBN-13: 978-3-412-50152-5 bzw. Online/Open-Access-ISBN: 978-3-412-50263-8

zur Vita der Autorin:
Von 2004 bis 2013 war Milena Svec Goetschi als wissenschaftliche Assistentin am Historischen Seminar der Universität Zürich – am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. C. Zey – tätig. Zum weiteren Werdegang gibt die Kalaidos-Homepage Auskunft: Seit Januar 2020 leitet Dr. phil. Milena Svec Goetschi die Kommunikation an der Careum Hochschule Gesundheit. Vorher war sie ab April 2016 verantwortlich für die Wissenschaftskommunikation bei Careum Forschung (seit 2019 Careum Hochschule Gesundheit). Sie ist seit 2017 auch Dozierende an der Careum Hochschule Gesundheit im Bereich «Wissenschaftliche Schreiben» im Bachelor- und Masterstudium of Nursing. „Neben ihrer wissenschaftlichen und publizistischen Tätigkeit als Historikerin arbeitete Milena Svec Goetschi mehrere Jahre im Bereich PR / Kommunikation / Organisation“, heißt es in der Zusammenfassung ihrer Vita.

Der Mönch gehört ins Kloster wie der Fisch ins Wasser“ – so ein mittellateinisches Sprichwort. Manchmal aber brachen Ordensleute die Gelübde und kehrten dem Kloster den Rücken, um ein neues Leben zu beginnen oder um Bittgänge zu unternehmen. Die Realität im Mittelalter sah oft anders aus: Milena Svec Goetschi hat in ihrer Studie rund 1.000 Bittschriften aus dem römisch-deutschen Reich ausgewertet und weitere Quellen aus der Zeit zu Rate gezogen.
Die Gründe für die Flucht waren breit gestreut: Bei Männern waren es vor allem Probleme mit dem Gehorsam, Streitigkeiten im Kloster, Handgreiflichkeiten oder der Wunsch, an einer Pilgerfahrt oder einem Kreuzzug teilzunehmen.
Während heute ein Ausscheiden aus dem Orden mehr als ein persönliches Scheitern gewertet wird - das freilich auch gravierende materielle Folgen mit sich bringen kann -, waren mit der strafbaren Klosterflucht im Mittelalter meist soziale Ächtung und eine echte Existenzbedrohung verbunden, inklusive der Exkommunikation. Die Dunkelziffer derer, so die Autorin, die sich nicht vom Papst persönlich von der Exkommunikation lösen ließen, wie es das Kirchenrecht vorschreibt, sondern die schlicht wieder eingefangen und von Abt oder Äbtissin bestraft wurden, dürfte noch deutlich höher liegen.

Die Strafen variierten je nach Orden, Regel und Schwere des Vergehens. Sie reichten von Degradierung, Verspottung oder Nahrungsentzug bis zu körperlicher Züchtigung und Kerkerhaft, was manchmal auch den Tod nach sich zog. Was die Orden hingegen durchaus mit modernen Unternehmen verbindet: „In der Regel verzeichnen Gemeinschaften, die gegen ihren Willen reformiert wurden, höhere Austrittsquoten als solche, die eine Reform freiwillig annahmen."

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Recherche und Zusammenfassung: Helmut Scharpf, 08/2026

Urheber

Milena Svec Goetschi

Verleger

Helmut Scharpf

Datum

1486-03-26

Rechte

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