30.03.1858 - Das Landgericht Ottobeuren beurkundet den Ehe- und Erbvertrag von Theres und Andreas Schmid

Titel

30.03.1858 - Das Landgericht Ottobeuren beurkundet den Ehe- und Erbvertrag von Theres und Andreas Schmid

Beschreibung

Die Brautleute kamen beide aus Oberkammlach. Vom Vermögen, das sie in die Ehe einbrachten (zusammen 700 Gulden), kauften sich die Schmids das Bauernhaus Nr. 25a in Trunkelsberg. In der vom Königlichen Landgericht Ottobeuren ausgestellten Urkunde geht hervor, dass Andreas und Theres bereits ein - uneheliches - Kind namens Bibiana hatten, das durch die Ehe nachträglich legitimiert wurde. In dem Vertrag wurde gleichzeitig das Erbe geregelt.

Das Papier war in einer gerahmten Devotionalie versteckt und kam mehr oder weniger zufällig ans Tageslicht. Eine Fotografie aus dem Nachlass der Familie zeigt vermutlich die beiden Hochzeiter oder deren Nachfahren.

Hier nun der Originaltext der Urkunde:

Heiratsvertrag
für
Theres Schmid
geborne Schöpf
in
Trunkelsberg
Hs. N. 25a

Gebühren-Stempel über „Fünfzehen Kreutzer“

Das königliche Landgericht Ottobeuren
beurkundet, daß von demselben nachstehender
Heiratsvertrag gerichtlich verlautbart wurde.

Nr. 228
Praes.
Der königlich Landgerichts-Assessor Brunner,       Ottobeuren den 30. März 1858.      Schmid.

Der ledige Andreas Schmid, von Oberkammlach,
Königl. Landgericht Mindelheim und die ledige Theres Schöpf
von dort, verbeistandet durch den Vorsteher
Prinz von Trunkelsberg schließen nach erlangter obrig-
kirchlicher Verehelichungserlaubniß folgenden
Ehe- und Erbvertrag ab:

I.
Beide Brautpersonen versprechen einander
die Ehe und werden sich demnächst kirchlich trauen
lassen.

II.
Der Hochzeiter bringt in die Ehe ein baares
Vermögen von 400 fl
│: vierhundert Gulden :│
laut Zeugnis der Gemeindeverwaltung Oberkammlach
vom 27 Febr. 1858.

III.
Die Braut bringt in die Ehe ein Vermögen
von 300 fl
│: dreihundert Gulden :│
laut Zeugnis derselben Gemeindeverwaltung

IV.
Mit diesem beiderseitigen Vermögen haben
die Brautleute das Bauerhaus N 25a in Trunkels-
berg um die Summe von 450 fl gekauft und
bedingen dieselben mit diesem Vermögen
und mit dem noch zu erwerbenden oder
ererbenden die allgemeine Gütergemeinschaft
zu gleichem Gewinn und Verlust.

V.
Das außereheliche Kind der Braut Namens
Bibiana, 3 Jahre alt, wird, da Schmid dessen
leiblicher Vater ist, durch diese Ehe legitimiert.

VI.
Sollten aus dieser Ehe keine erzeugt
u. auch voraufgeführtes Kind Bibiana ge-
storben sein, so wird bei Vorabsterben eines
der Eheleute ein auf beiden Seiten gleicher
Rückfall von 25 fl
│: zwanzig fünf Gulden :│
bedingen, welcher binnen eines Vierteljahres
an die nächsten Erben des Vorabsterbenden
hinauszubezahlen ist.

Zur Bestätigung nach Verlesen
Andreas Schmid
Theres Schöpf
H. Prinz Vorsteher
Königliche Langerichtskommissare
B. A.(?) Brunner     Schmid
Urkundlich gerichtlicher Fertigung
Ottobeuren den 3. April 1858.
(Stempel „Königl. Bayer. Landgericht Ottobeuren“)

Taxe in Stempelgebühr
5 fl 58 k                Brunner
T K. N. 1747 II 57/58.            coll. Faeustle
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Auf der zweiten Seite erkennt man unten ein Wasserzeichen: ER. 1856

Die Dokumente konnten im Oktober 2018 von Birgit Martin (Memmingen) erworben werden. Transkription und Sammlung: Helmut Scharpf, 11/2018

Urheber

Landgericht Ottobeuren

Quelle

Sammlung Helmut Scharpf

Verleger

Helmut Scharpf

Datum

1858-03-30

Rechte

gemeinfrei