01.02.1976 – Zusatzbestimmungen zur Vorschrift für den Zugleitbetrieb für die Nebenbahn Ungerhausen - Ottobeuren

Titel

01.02.1976 – Zusatzbestimmungen zur Vorschrift für den Zugleitbetrieb für die Nebenbahn Ungerhausen - Ottobeuren

Beschreibung

Ein „abgefahrenes“ Dokument: Auch wenn der reguläre Personenverkehr auf der Nebenbahnstrecke Ottobeuren - Ungerhausen schon 1972 eingestellt wurde, so gab es danach doch nach wie vor Sonder- und Güterzüge, die die Strecke gelegentlich befuhren. Und dafür gab es ein eigenes Geheft mit Vorschriften, insg. 31 Seiten; Beispiel Thema „Schlüssel“:

Zu § 23 Abs ) VZB
Behandeln der vom Zugleiter zu überwachenden Schlüssel.
Grundstellung und Verschließen der Weichen

Der Zug- /Nebenfahrzeugführer muß bei jeder Abfahrt nach oder innerhalb der Zugleitstrecke im Besitz des Hauptschlüssels sein, den er für diese Fahrt vom Zugleiter erhalten hat.
Nach jeder Abfahrt in der Zugleitstrecke müssen alle zugbefahrenen Weichen und die Flankenschutzeinrichtungen auf den Zuglaufstellen in der Grundstellung (Fahrt auf dem durchgehenden Hauptgleis) verschlossen sein. Das durchgehende Hauptgleis muß bis zu den Flankenschutzeinrichtungen frei sein.
Dies bestätigt der Zug-/Nebenfahrzeugführer mit der
Rückgabe des Hauptschlüssels.
Ausgenommen sind die Fälle, bei denen sich nach der Abfahrt noch eine weitere Fahrt auf einer Zuglaufstelle befindet.

Sowie noch ausführlicher (Seiten 17 - 19):

Zu § 26: Verschluß der Weichen
1. Die Weichen und Gleissperren auf allen Zuglaufstellen sind ortsbedient und in Grundstellung (Fahrweg für das durchgehende Hauptgleis eingestellt) durch Handverschluß gesichert. Ein Schlüsselwerk ist auf der Zuglaufstelle Ottobeuren an der Außenwand des Empfangsgebäudes angebracht. In Westerheim und Hawangen werden Kuppelschlösser verwendet.

2. Das Schlüsselwerk und die Kuppelschlösser der
Zugleitstrecke sind mit einem Hauptschlüssel
sperrbar.
Die Schlüssel tragen eingestanzte Nummern.

Es werden vorgehalten:
Beim Zugleitbahnhof Ungerhausen = Nr. 1, 2 und
3; Nr. 2 und 3 als Bedarfshauptschlüssel. Bei
Nichtbesetzung des Bf Ottobeuren ist durch den
Zugleiter dem Zugführer der Schlüssel zum Gepäckraum in Ottobeuren mitzugeben. Die Zugführer haben die Schlüssel gegen Verlust geschützt aufzubewahren.
Während der Dienstruhe sind die Schlüssel beim
Zugleiter in einem Schlüsselkästchen aufzubewahren.
Es vermerkt zu Beginn der Dienstruhe auf der
Strecke der Zugleiter des Zugleitbahnhofs Ungerhausen im „Meldebuch für den Zugleiter“
wo sich die Haupt- und Bedarfshauptschlüsse.l
befinden.
Die Ersatzschlüssel für die Handverschlüsse
sind beim Zugleiter in Ungerhausen unter Sie-
·gelverschluß  aufzubewahren (Sig VB I § 5 Abs.
3).

Von Verkehrsbediensteten dürfen Hauptschlüssel
sowie Schlüssel für Weichen und Gleissperren nur
unter verantwortlicher Aufsicht benutzt werden.

3. Verlust eines Schlüssels
Geht ein Schlüssel verloren, so ist dies sofort
dem Zugleiter und von diesem sofort dem Vorsteher
des Zugleitbahnhofs zu melden.
Fehlt ein Haupt- oder Bedarfshauptschlüssel, dann
erhalten sämtliche Fahrten VZB-Befehl (a) mit dem
Auftrag in allen Betriebsstellen und auf der freien
Strecke vorsichtig und auf Sicht (F § 50 Abs. 13)
zu fahren und auf die Stellung der Weichen und
das Freisein des Fahrwegs besonders zu achten.
Grund: Verlust eines Hauptschlüssels.
Geht ein Schlüssel oder Ersatzschlüssel zu einem
Handverschluß einer Betriebsstelle verloren, dann
sind die Fahrten für diese Betriebsstelle in ähnlicher Weise anzuweisen.
Die VZB-Befehle sind so lange auszustellen, bis der
fehlende Schlüssel wieder beigebracht ist oder bei
Verlust des Schlüssel·s die betroffenen Schlösser
ausgewechselt sind.

Dem Laien schwirrt hier der Kopf – aber für Laien waren diese Vorschriften ja auch nicht geschrieben worden. Hauptsache, der Bahnbetrieb lief störungsfrei. Am Schluss heißt es für den gegenteiligen Fall:
„Unfallmeldestelle ist der Bf Memmingen. Alle
Unregelmäßigkeiten sind dem Zugleiter in
Ungerhausen zu melden.“
Am 17.12.1962 – der Tag des großen Eisenbahnunglücks – war dies sicherlich anders ...

Der letzte Zug, der den Bahnhof Ottobeuren verließ, machte sich am 30.09.1996 auf dem Weg nach Mulhouse-Nord (Mühlhausen / Ottmarsheim / Bantzenheim).

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Das Heft mit den Zusatzbestimmungen wurde dem virtuellen Museum dankenswerterweise vom Ottobeurer Bahn-Enthusiasten Herbert Gschweicher zur Verfügung gestellt.
Umrahmt wird das Dokument von Bildern mit den letzten Resten des Gleiskörpers 2002 und einer Sonderfahrkarte für die letzte Fahrt eines Personenzugs am 18.06.1995.

Urheber

Bundesbahndirektion München

Quelle

Sammlung Herbert Gschweicher

Verleger

Helmut Scharpf

Datum

1976-02-01

Rechte

gemeinfrei